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Hemsbach 2055 – Erst vollständig prüfen, dann entscheiden | V1
Unabhängige Arbeits- und Quellenanalyse · Version 1.1

Hemsbach muss nicht schnell entscheiden – sondern richtig.

Die zentrale Erkenntnis dieser Analyse ist weder „Schillerschule ist falsch“ noch „BIZ ist bewiesen besser“. Sie lautet: Für eine unumkehrbare Schulstandortentscheidung über mehrere Jahrzehnte sind noch zu viele zentrale Fragen offen.

Stand 08.09.2026 Schulen · Sport · Verkehr · Altlasten · Grundstücke Quellenstatus: belegt / offen / Prüfszenario

Kurzfazit

Die Unterlagen zeigen eine intensive Schulstandortplanung. Sie zeigen aber noch keinen vollständig gleichwertigen Vergleich aller langfristig relevanten Varianten unter denselben Annahmen.

belegt
9 Züge

Bei Beibehaltung aller drei Schulformen kommt isoplan in Variante 3a grundsätzlich auf eine neunzյgige Auslegung.

belegt
7 Züge

werden erst erreichbar, wenn u. a. die Realschule ausläuft, 50 % der potenziellen Realschüler nach Weinheim gehen und die Ausschöpfungsquote nicht steigt.

offen
8 oder 9?

Die aktuelle offizielle Sportplatzvariante wird mit acht Zügen beschrieben. Die isoplan-Prognose 2025 sagt bei drei Schulformen in den meisten Jahren neun. Die Herleitung dieses Unterschieds muss erklärt werden.

Prüfszenario
1 Campus

Eine kompakte Bündelung aller drei Schularten am BIZ ist nicht bewiesen – aber nach den vorliegenden Unterlagen auch nicht gleichwertig widerlegt oder durchgerechnet.

Ein Nein zum Schnellschuss ist kein Ja zu einer fertigen Gegenplanung. Es ist die Forderung, zuerst vollständig und vergleichbar zu prüfen.

Was bedeutet ein JA beim Bürgerentscheid?

Die Abstimmungsfrage entscheidet nicht unmittelbar über einen fertigen BIZ-Zentralcampus. Sie entscheidet zunächst darüber, ob die Schillerschulvariante weiterverfolgt und die eigenständige Carl-Engler-Realschule aufgegeben werden soll.

offizielle Folge JA

Schillerschulvariante wird gestoppt

Der Schulverband beschreibt die Folge eines JA ausdrücklich als „Einstellung der Planung der Schillerschulvariante“. Gleichzeitig soll die Carl-Engler-Realschule am Standort Hemsbach erhalten bleiben.

offizielle Folge NEIN

Schillerschulvariante wird zügig weitergeplant

Bei einem NEIN soll die Schillerschulvariante zügig geplant und umgesetzt werden. Zugleich soll die regionale Schulentwicklung mit dem Ziel beantragt werden, die Realschule in Hemsbach auslaufen zu lassen.

Nur mit JA wird die Schillerschulvariante zunächst gestoppt und bleibt Raum für eine erneute Variantenprüfung.
Wichtig: Ein JA ist noch keine Entscheidung für unser Prüfszenario „9-zügiger Zentralcampus BIZ“. Es schafft aber den politischen und planerischen Raum, offene Alternativen noch einmal gleichwertig zu prüfen, bevor eine langfristig irreversible Standortentscheidung getroffen wird.

Offizielle Grundlage: Schulverband NBB – Bürgerentscheid 27.09.2026.

1. Die Schülerprognose ist der Schlüssel

Die isoplan-Präsentation vom 1. Juli 2025 definiert ihre Aufgabe ausdrücklich als „bedarfsgerechte Dimensionierung“ mit einem Zeithorizont von 30 Jahren. Genau deshalb muss die Logik zwischen Bedarf und anschließend gewählter Zügigkeit nachvollziehbar sein.

isoplan Variante 3a

Alle drei Schulformen bleiben

Ergebnis: Ab 2024/25 müsse ein Schulzentrum mit drei Schulformen neunzügig ausgelegt werden. Gegenüber sieben Zügen entstehen dauerhaft etwa 40–50 zusätzliche Schülerinnen und Schüler in Klasse 5. Auch mit strenger Steuerung lasse sich die Neunzügigkeit in den meisten Jahren nicht vermeiden.

GMS bleibtRealschule bleibtGymnasium bleibt
isoplan Variante 3b

Sieben Züge werden passend gemacht

Sieben Züge reichen nur unter mehreren Bedingungen: Die Realschule nimmt keine neuen Fünftklässler mehr auf, 50 % der potenziellen Realschüler gehen nach Weinheim, die Ausschöpfungsquote steigt nicht über 92,8 % und der Zuzug aus Neubaugebieten wird zeitlich gestreckt.

RS läuft aus50 % WeinheimAusschöpfung ≤ 92,8 %
Die entscheidende offene Frage: Auf Seite 15 heißt es zugleich: „Es ist maximal ein siebenzügiges Schulzentrum realisierbar.“ Die Präsentation erklärt an dieser Stelle nicht eindeutig, ob diese Grenze räumlich, finanziell, förderrechtlich oder standortbezogen gemeint ist. Genau das muss geklärt werden.

Ausschöpfungsquote: robuste Annahme?

Für die Prognose wird langfristig ungefähr der Wert von 2024/25 verwendet: 92,8 %. Die Grafik auf Seite 9 zeigt in den Jahren zuvor aber auch Werte nahe oder über 100 %. Eine Sensitivitätsrechnung für 96 %, 98 % oder 100 % ist in der Präsentation nicht dargestellt.

Widerspruch in der Verteilung

Seite 16 verteilt die in Hemsbach verbleibenden potenziellen Realschüler mit 30 % Gymnasium / 20 % GMS. Seite 23 nennt 25 % / 25 %. Für die Gesamtzahl in Hemsbach bleibt das gleich; für die Raumprogramme der einzelnen Schulen kann es relevant sein.

2. Was heute offiziell verglichen wird

SchillerschulvarianteSportplatz BIZ + Schiller
SchulartenGymnasium + GemeinschaftsschuleGymnasium + Realschule am BIZ, GMS an Schiller
Zügigkeit7 Zügeoffiziell 8 Züge
Standorte1 Schulstandort2 Schulstandorte
Realschulenicht mehr eigenständig in Hemsbachbleibt eigenständig
Bauaufwandca. 80,0 Mio. €ca. 105,0 Mio. €
erwartete Förderungca. 63,97 Mio. €ca. 77,14 Mio. €
Eigenanteilca. 16,03 Mio. €ca. 27,86 Mio. €
BIZ-SporthallenSanierung vorgesehenSanierung vorgesehen
alter BIZ-Schulbauspäter aufzugebenspäter aufzugeben; Abrisskosten nicht in den ausgewiesenen 105 Mio. enthalten
Wichtig: Die offizielle Sportplatzvariante hat einen realen Nachteil: drei Schularten bleiben zwar erhalten, werden aber auf zwei Standorte verteilt. Genau diese Doppelstruktur verursacht zusätzliche Flächen, Infrastruktur und Folgekosten. Eine Variante „drei Schularten – ein Campus am BIZ“ ist davon grundsätzlich verschieden.

3. Warum heute noch keine Variante als vollständig durchdacht gelten sollte

Schillerschule – offen

Die favorisierte Variante beruht auf mehreren Voraussetzungen

  • Warum wird eine 30-jährige Planung auf sieben Züge zugeschnitten, wenn die Prognose bei drei Schulformen zunächst neun Züge ergibt?
  • Wie robust ist die Annahme einer dauerhaft nicht steigenden Ausschöpfungsquote von 92,8 %?
  • Wie wird mit schnellerem Wohnungsbau oder stärkerem Zuzug umgegangen?
  • Welches konkrete Verkehrs-, Bring-/Hol- und Parkierungskonzept liegt für den deutlich verdichteten Schillerstandort vor?
  • Welchen langfristigen Wert hätte das Schillerschulgelände bei einer alternativen städtebaulichen Entwicklung?
  • Warum wurde eine 9-zügige Ein-Standort-Lösung am BIZ nicht in derselben Tiefe durchgerechnet?
BIZ-Zentralcampus – offen

Auch unser Prüfszenario ist noch keine fertige Lösung

  • Es fehlt ein förmlich berechnetes 9-zügiges Raumprogramm für alle drei Schularten.
  • Der exakte Grundstückszuschnitt und ein maßstäblicher Lageplan müssen geprüft werden.
  • Förderfähigkeit eines vollständigen GMS-Neubaus am BIZ ist nicht geklärt.
  • Baugrund, genaue Altlastengrenze und Gründung am Sportplatz brauchen eine standortbezogene Untersuchung.
  • Während der Bauphase fehlt der heutige große Sportplatz; eine Interimslösung ist nötig.
  • Abriss-, Sicherungs- und eventuelle Teilentsorgungskosten des alten BIZ-Areals sind noch nicht belastbar beziffert.
Der faire Schluss ist deshalb nicht: „Variante C ist besser.“ Der faire Schluss ist: Wir wissen noch nicht genug, um eine jahrzehntelange Standortentscheidung unumkehrbar festzulegen.

Es gab bereits einen Antrag mit genau dieser Grundidee

Am 9. April 2026 stellten Pro Hemsbach, CDU und FDP gemeinsam den überfraktionellen Antrag A003/2026 „Prüfung Altlasten Schulzentrum“. Sein Kern war bemerkenswert nah an der heute aus dieser Analyse abgeleiteten Forderung: erst belastbar prüfen, dann Standort entscheiden.

A003/2026

Fachlich prüfen

Altlastensituation, aktuelle Messdaten, Gründung, Statik, Tragwerk und mögliche Einschränkungen einer Sanierung sollten unabhängig untersucht werden.

A003/2026

Finanziell vergleichen

Bei grundsätzlicher Sanierungsfähigkeit sollte eine Projektstudie Gesamtkosten, technische und baurechtliche Umsetzbarkeit, mögliche Fördermittel und den Vergleich mit Neubauvarianten darstellen.

A003/2026

Keine Vorfestlegung

Der Antrag enthielt ausdrücklich den Punkt: Vor Abschluss der Prüfungen und der Stellungnahme der Kommunalaufsicht keine abschließende Standortentscheidung.

Status: Der Antrag wurde am 24. April 2026 zurückgezogen. Pro Hemsbach dokumentiert dazu, Bürgermeister Kirchner habe anschließend zugesagt, zumindest Punkt 4 – die verbindliche Einschätzung der Kommunalrechtsaufsicht – zu beantragen. Aus dem dokumentierten Rückzug folgt jedoch nicht, dass sämtliche anderen fachlichen und wirtschaftlichen Prüfpunkte des Antrags erledigt wurden.

Quellen: Stadt Hemsbach – A003/2026 · Pro Hemsbach – Dokumentation zum Rückzug

4. Prüfszenario C: 9-zügiger Zentralcampus am BIZ

Dieses Modell ist kein fertiger Gegenentwurf. Es dient dazu zu zeigen, welche Alternative vor einer Endentscheidung zumindest ernsthaft technisch und wirtschaftlich geprüft werden sollte.

PRÜFSZENARIO C · 9-ZÜGIGER ZENTRALCAMPUS Schema – nicht maßstäblich · dient der Vorprüfung, nicht als Genehmigungsplanung HEUTIGER BIZ-SPORTPLATZ · offiziell ca. 19.700 m² Phase 1: kompakter Neubau – drei Schularten an einem Standort Schulcampus 3–4 Geschosse Gymnasium · Realschule · Gemeinschaftsschule Prüfkorridor: 9 Züge · möglichst ohne Keller Schulhof / Grün Fahrräder Zufahrt BESTEHENDE BIZ-SPORTHALLEN Halle BA I Halle BA II Weiterbetrieb / Sanierung – aktuelle Fachbehörden sehen weitere Nutzung nicht grundsätzlich entgegen ALTES BIZ · PHASE 2 Bestandsgebäude nach Umzug: Rückbau Altlast: untersuchen · problematische Teilbereiche ggf. entfernen verbleibende Bereiche fachgerecht sichern / abdecken PHASE 3 · SPORT AUF DEM ALTEN BIZ-AREAL Fußball / Großspielfeld Rückverlagerung nach BIZ-Rückbau Sportfläche Parken weniger sensible Nutzung als Wohnen · konkrete Sicherung bleibt Fachplanung SCHILLER-AREAL bei Vollumzug frei Stadtentwicklung / Verwertung offizielle Referenz: ~9 Mio. € HANS-MICHEL-AREAL nur wenn Sportfunktionen anderweitig abbildbar sind Wert / Nutzung: offen
1

Neubau

9-zügigen Campus auf dem heutigen Sportplatz prüfen und bauen.

2

Umzug

Alle drei Schulen an einem Standort bündeln; bestehende BIZ-Hallen integrieren.

3

Rückbau

Alten BIZ-Schulbau abbrechen und Altlastenbereich fachlich neu ordnen.

4

Sport zurück

Fußball- und weitere Sportflächen auf dem bisherigen BIZ-Areal neu herstellen.

5. Sport und Hans-Michel-Halle gehören in dieselbe Gesamtplanung

historisch belegt

2014 wurde bereits integriert gedacht

Die Hemsbacher Sportentwicklungsplanung untersuchte ausdrücklich auch den Rückbau der Hans-Michel-Halle. Die damalige Bestands-Bedarfs-Bilanz kam zu dem Ergebnis, dass der Handballsport grundsätzlich ins BIZ verlagert werden könnte. Erhalt oder Rückbau wurde als politische Entscheidung beschrieben.

Das ist zwölf Jahre alt und kein heutiger Bedarfsnachweis. Es zeigt aber: Eine gemeinsame Betrachtung von HMH und BIZ ist planerisch keineswegs neu.

heute neu prüfen

HMH nicht vorschnell als Verkaufserlös einrechnen

Für 2020 lag eine Sanierungsschätzung von rund 6,83 Mio. € vor. Ob eine Sanierung heute sinnvoll, vermeidbar oder durch andere Sportkapazitäten ersetzbar wäre, muss mit einer aktuellen Hallenbedarfsanalyse geklärt werden. Erst danach darf ein möglicher Grundstückserlös überhaupt in eine Gesamtbilanz einfließen.

Planungslogik: Die Hans-Michel-Halle ist zunächst keine Einnahmeposition, sondern eine Option. Erst wenn Sportfunktionen am BIZ oder regional gleichwertig abgebildet werden können, entsteht daraus möglicherweise eine Entwicklungsfläche.

6. Altlast: ernst nehmen – aber planerisch differenzieren

belegt

Altlast ist real

Unter dem BIZ befindet sich eine erhebliche historische Ablagerung mit dokumentierten Schadstoffen. Arbeiten im belasteten Bereich erfordern Schutz-, Überwachungs- und Entsorgungsmaßnahmen.

belegt

Sporthallen können weiter genutzt werden

Für die bestehenden BIZ-Sporthallen teilte die zuständige Fachbehörde 2024 mit, dass einer weiteren Nutzung aus Sicht der Altlasten- und Bodenschutzbehörden nichts entgegensteht.

Prüfidee

Sport statt Wohnen

Nach Rückbau des alten BIZ könnten weniger sensible Nutzungen wie Sportflächen, Hallen oder Parken untersucht werden. Teilentsorgung und Sicherung müssen dabei getrennt bewertet werden; Versiegelung beseitigt eine Altlast nicht automatisch.

Altlast BIZ: Förderprogramme müssen in die Rechnung

Die Altlast unter dem BIZ bleibt ein ernstes technisches und finanzielles Risiko. Neu für die Gesamtbetrachtung ist aber: Baden-Württemberg fördert die Untersuchung und Sanierung kommunaler Altlasten über einen eigenen Altlastenfonds. Deshalb darf eine künftige BIZ-Neuordnung nicht pauschal mit 100 Prozent Eigenfinanzierung angesetzt werden.

Bearbeitungsstufe / Maßnahmeregulärer FördersatzBedeutung für das BIZ
Orientierende Untersuchung100 %Gefährdungsabschätzung / erste fachliche Untersuchung
Detailuntersuchung50 %genauere Abgrenzung und Bewertung belasteter Bereiche
Sanierungsuntersuchung und -planung50 %Vergleich von Dekontamination, Sicherung und Nachnutzungsvarianten
Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen60 %z. B. Sanierung bzw. fachlich anerkannte Sicherungsmaßnahmen
Land BW

Bis zu 90 % bei Leistungsschwäche

Nach Angaben der Regierungspräsidien kann der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen bei nachgewiesener kommunaler Leistungsschwäche auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Ob Hemsbach bzw. der zuständige Träger diese Voraussetzung erfüllt, ist offen und muss ausdrücklich geklärt werden.

Flächenrecycling

Auch Wiederverwendung belasteter Flächen ist Förderziel

Das Umweltministerium nennt neben Gefahrenabwehr ausdrücklich das Flächenrecycling: belastete kommunale Flächen sollen saniert und wieder sinnvoll genutzt werden können. Das passt grundsätzlich zu einer Prüfung von Sport-, Hallen- oder Infrastrukturflächen nach dem BIZ-Rückbau.

Folge für die Variantenrechnung: Wir kennen derzeit weder die technisch erforderliche Sanierungs-/Sicherungsstrategie noch die förderfähigen Kosten noch die tatsächlich erreichbare Quote. Deshalb ist auch eine Aussage wie „Altlastensanierung ist für Hemsbach unbezahlbar“ ohne konkrete Sanierungs- und Förderprüfung nicht belastbar.

Offizielle Quellen: Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Finanzielle Förderung der Sanierung von Altlasten · Umweltministerium Baden-Württemberg – Altlastensanierung

7. Kosten: lieber bekannte Zahlen zeigen als einen scheinpräzisen Rechner

Ein Bürgerrechner mit frei einzugebenden Abriss-, Förder- oder Altlastenkosten wäre nicht hilfreich, solange genau diese Werte öffentlich fehlen. Sinnvoller ist eine transparente Bilanz aus bekannt, noch offen und erst dann vergleichbar.

bekannt

Offizielle Schiller-Variante

80,0 Mio. €

Bauaufwand

63,97 Mio. € erwartete Förderung
16,03 Mio. € Eigenanteil

bekannt

Offizielle Sportplatz-Variante

105,0 Mio. €

Bauaufwand

77,14 Mio. € erwartete Förderung
27,86 Mio. € Eigenanteil

für Zentralcampus offen

Die entscheidenden Variablen

9-zügiges Raumprogramm, GMS-Neubaukosten, konkrete Förderung, BIZ-Abriss, Altlastensicherung, Interimssport, Schiller-Erlöszuordnung und HMH-Ersatzbedarf.

Keine Scheingenauigkeit: Die 105-Mio.-€-Variante ist öffentlich in ihren Hauptbestandteilen beschrieben, aber für unseren Vergleich fehlt weiterhin die bauteil- und standortbezogene Aufschlüsselung, die man bräuchte, um Schiller-Sanierung, GMS-Erweiterung, BIZ-Hallen, Sportplatz und Außenanlagen sauber heraus- bzw. hineinzurechnen.

8. Was vor einer endgültigen Entscheidung mindestens vorliegen sollte

A. Einheitlicher Bedarf

Ein verbindliches Raumprogramm für 9 Züge bei drei Schulformen sowie Sensitivitäten für Schülerzahlen, Ausschöpfungsquote und Wohnbauentwicklung.

B. Gleichwertiger Standortvergleich

Schiller, offizielle Sportplatzlösung und 9-zügiger BIZ-Zentralcampus mit denselben Kriterien: Fläche, Verkehr, Baugrund, Förderung, Baukosten und 30-jährige Folgekosten.

C. Gesamtstadt statt Einzelprojekt

Schillergrundstück, BIZ-Rückbau, Sportflächen, Hans-Michel-Halle, Altlasten und Stadtentwicklung gemeinsam bewerten – einschließlich Eigentum und tatsächlicher Nettoerlöse.

PrüfauftragWarum entscheidungsrelevant?Status
9-zügiges Raumprogramm für alle 3 Schulartenisoplan prognostiziert bei Erhalt aller Schulformen überwiegend 9 Züge.offen
maßstäblicher Lageplan BIZ-Sportplatzzeigt, ob Campus + Außenflächen funktional passen.offen
Förderauskunft GMS-Neubau am BIZkann die Wirtschaftlichkeit um viele Millionen verändern.offen
Verkehrskonzepte beider StandorteStandortqualität und Belastung des Quartiers gehören in denselben Vergleich.offen
BIZ-Abriss + Altlasten-Neuordnungbetrifft Kosten, Nachnutzung und langfristiges Restrisiko.offen
aktuelle Hallenbedarfsanalyse inkl. HMHentscheidet, ob Sportflächen konsolidiert und HMH anders genutzt werden könnte.offen
Schiller-Eigentum und Nettoverwertungein genannter Verkaufspreis ist nicht automatisch ein kommunaler Nettoerlös.offen
Ein Aufschub für einen vollständigen Vergleich kostet Zeit. Eine Fehlentscheidung für mehrere Jahrzehnte kann wesentlich mehr kosten.
Schlussfolgerung dieser V1: Die vorliegenden Unterlagen reichen aus, um Risiken und offene Fragen klar zu erkennen. Sie reichen nach Auffassung dieser Analyse aber noch nicht aus, um eine der langfristigen Standortlösungen als vollständig durchgeprüft und alternativlos zu behandeln. Vor einer unumkehrbaren Entscheidung sollte deshalb ein gleichwertiger Variantenvergleich abgeschlossen werden.

Quellen und Dokumente

Die Seite trennt bewusst zwischen dokumentierten Aussagen, eigenen Rechen-/Prüfmodellen und offenen Fragen.

isoplan Marktforschung, 01.07.2025: „Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung für den Zuständigkeitsbereich des Schulverbands NBB“, 23 Seiten. Besonders relevant: S. 9, 11–16, 20, 22–23.
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung, 23.05.2025: „Raumprogramm und Machbarkeitsstudie zum Neubau der Verbandsschulen“ – Sieben-Züge-Modell Schiller, Flächenprogramm, Standortgrenzen.
Schulverband NBB – Bürgerentscheid 2026: offizielle Darstellung Schillerschule / Sportplatz BIZ, Kosten, Förderung und Finanzierung. Quelle öffnen
Schulverband NBB – „Nur die Schiller-Variante“, 16.03.2026: Varianten, Sportplatzfläche, Finanzierungsdarstellung und mögliche Verwertung Schillerschulgelände. Quelle öffnen
Stadt Hemsbach / ikps, Sportentwicklungsplanung 2014: Hallenbestand, Bestands-Bedarfs-Bilanz und Varianten zur Hans-Michel-Halle. Quelle öffnen
Stadt Hemsbach, A015/2020: Sanierung Hans-Michel-Halle; damalige Kostenermittlung 6.830.670 €. Quelle öffnen
Stadt Hemsbach, A003/2026: Überfraktioneller Antrag von Pro Hemsbach, CDU und FDP zur Altlasten-, Sanierungs- und Finanzierungsprüfung einschließlich Fördermitteln und ausdrücklicher „Keine Vorfestlegung“. Status: zurückgezogen. Quelle öffnen
Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Kommunale Altlastenförderung – 100 % orientierende Untersuchung, 50 % Detail-/Sanierungsuntersuchung, 60 % Sanierungs-/Schutzmaßnahmen; bei kommunaler Leistungsschwäche bis 90 %. Quelle öffnen
Umweltministerium Baden-Württemberg: kommunaler Altlastenfonds und Förderung des Flächenrecyclings. Quelle öffnen
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