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Bürgerentscheid Hemsbach 2026: Schulen, Kosten, Standorte, Sanierung & Transparenz – Faktencheck v6
Analyse · Bürgerentscheid Hemsbach · Version v6 · erweiterte Quellen- und Transparenzprüfung · Stand 2. September 2026

Bürgerentscheid Hemsbach 2026: Worüber entscheiden wir bei unseren Schulstandorten wirklich?

Am 27. September 2026 entscheidet Hemsbach über die künftige Position seiner Vertreter im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße. In der öffentlichen Wahrnehmung geht es vor allem um den Erhalt der Carl-Engler-Realschule. Tatsächlich ist die Entscheidung größer: Sie betrifft den künftigen Standort des Bergstraßen-Gymnasiums, die Zahl der eigenständigen Schulformen in Hemsbach, ein Investitionsvolumen von rund 80 beziehungsweise 105 Millionen Euro, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt, die Kapazität der künftigen Schulstandorte, den Umgang mit den Altlasten am heutigen Bildungszentrum und inzwischen auch die Frage, ob eine zeitlich begrenzte Weiternutzung des bestehenden BIZ überhaupt aktuell und unabhängig geprüft wurde.

Kurzantwort

Ein NEIN ermöglicht die weitere Planung der Schillerschulvariante: Gymnasium und Gemeinschaftsschule sollen langfristig am Standort Schillerschule konzentriert werden; die eigenständige Carl-Engler-Realschule soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung auslaufen. Ein JA bindet die Hemsbacher Vertreter an den Erhalt der eigenständigen Realschule und gegen die Schillerschulvariante. Die aktuell diskutierte Alternative ist ein Neubau von Gymnasium und Realschule im Bereich Sportplatz/BIZ bei Fortbestand der Gemeinschaftsschule an der Schillerschule.

Was in v6 neu ist

V6 erweitert den bisherigen Faktencheck um einen neuen Schwerpunkt: Welche Entscheidungsgrundlagen zur möglichen Weiternutzung oder Sanierung des bestehenden BIZ liegen tatsächlich vor? Neu ausgewertet werden insbesondere der zurückgezogene Antrag A003/2026, öffentliche Aussagen zu angeblich mehr als 50 Mio. € Sanierungskosten und 1 Mio. € jährlichen Erhaltungskosten, die Abgrenzung zwischen Altlastengutachten und einer echten Untersuchung von Gründung/Tragwerk sowie die Frage, warum eine zeitlich begrenzte Weiternutzung des Bestands in der offiziellen Variantenübersicht nicht eigenständig berechnet wird. Ergänzt wurde außerdem eine klar als redaktionelles Szenario gekennzeichnete Kostenbandbreite für unterschiedliche Sanierungstiefen.

Zusätzlich wird dokumentiert, dass im damaligen politischen Verfahren neben den später veröffentlichten Arcadis-Unterlagen weitere nichtöffentliche Unterlagen eine Rolle spielten. Deren Inhalt wird hier ausdrücklich nicht wiedergegeben oder spekulativ interpretiert. Der Beitrag beschränkt sich auf öffentlich belegbare Tatsachen und klar als solche gekennzeichnete offene Fragen.

Worum es in diesem Beitrag geht

Dies ist keine Wahlempfehlung. Unterschieden wird zwischen belegt Planung / Annahme und offen / erklärungsbedürftig. Gerade bei einem Projekt, das die Hemsbacher Schullandschaft für Jahrzehnte prägen dürfte, sollte eine Entscheidung möglichst auf nachvollziehbaren Fakten beruhen.

Die Recherche begann nicht erst mit dem Bürgerentscheid

Die Beschäftigung mit dem BIZ und der Altlastenthematik läuft bereits seit 2025. Ausgangspunkt waren Unterlagen zu Grundwasser, Bodenluft, Raumluft und den Untersuchungen im Kriechkeller des BIZ, die ich bereits damals eigenständig bei den zuständigen Stellen recherchiert und angefordert habe. Erst aus der Auswertung dieser Unterlagen entwickelte sich Schritt für Schritt die umfassendere Prüfung von Standort, Schülerzahlen, Kosten, Sanierung und Entscheidungsgrundlagen.

V6 führt diese frühere Recherche fort und ergänzt sie um die inzwischen neu aufgetauchten Fragen zur Sanierungsfähigkeit des Bestands, A003/2026, den öffentlich genannten Sanierungskosten, der Sieben-Züge-Annahme und der Verkehrsbelastung am Schillerschulstandort.

1. Was JA und NEIN rechtlich tatsächlich bedeuten

Die offizielle Abstimmungsfrage lautet:

„Sind Sie dafür, dass die Vertreter der Gemeinde Hemsbach im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße angewiesen werden, gegen die Schillerschulvariante und damit für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schule zu stimmen?“

JA

Die Hemsbacher Vertreter sollen gegen die Schillerschulvariante stimmen und sich für den Erhalt der Carl-Engler-Realschule als eigenständige Schule einsetzen.

Wichtig: Ein JA ist kein automatischer Baubeschluss für die Sportplatz-/BIZ-Variante.

NEIN

Die Schillerschulvariante kann weitergeplant werden. Das Gymnasium soll auf das Gelände der Schillerschule verlagert werden; die eigenständige Realschule soll im Rahmen der regionalen Schulentwicklung auslaufen.

Der Realschulabschluss bliebe an der Gemeinschaftsschule möglich.

Der Bürgerentscheid betrifft deshalb nicht nur die Frage „Realschule ja oder nein?“. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob das Bergstraßen-Gymnasium seinen heutigen Standortbereich am BIZ langfristig verlässt.

2. Zwei unterschiedliche Schulmodelle

SchillerschulvarianteSportplatz-/BIZ-Variante
Schularten in Hemsbach2 Schulformen: Gymnasium + Gemeinschaftsschule; eigenständige Realschule entfällt3 Schulformen: Gymnasium + Realschule + Gemeinschaftsschule
StandorteKonzentrierter Standort SchillerschuleBIZ/Sportplatz plus Schillerschule
Zügigkeit aktuelle Planung7 Züge8 Züge
Bauaufwandca. 80 Mio. €ca. 105 Mio. €
Eigenanteil Schulverbandca. 16,03 Mio. €ca. 27,86 Mio. €

Die beiden Kostenzahlen bilden daher nicht dasselbe Schulangebot ab. Die günstigere Variante ist zugleich die Variante mit zwei eigenständigen Schularten vor Ort; die teurere Variante erhält drei.

3. Wie soll an der Schillerschule gebaut werden? – Machbarkeitsstudie 2025

Für die aktuelle Diskussion besonders wichtig ist die Machbarkeitsstudie der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 23. Mai 2025. Sie beantwortet eine zentrale Frage konkreter als viele Kurzfassungen zum Bürgerentscheid: Kann eine siebenzügige Schule mit zwei Schularten auf dem Schillerschulgrundstück überhaupt untergebracht werden?

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Flächenbedarfe von insgesamt sieben Zügen im Hauptgebäude der Friedrich-Schiller-Schule und in einem Schulneubau im westlichen Bereich des Grundstücks grundsätzlich abgebildet werden können. Exemplarisch gerechnet wurde mit einer vierzügigen Gemeinschaftsschule und einem dreizügigen Gymnasium.

Was die Studie 2025 konkret vorsieht

Bestandsgebäude bleibtDas Hauptgebäude der Schillerschule wird in die künftige Schulstruktur einbezogen und soll später saniert werden.
Neubau im WestenEin erheblicher Teil der fehlenden Flächen wird durch einen mehrgeschossigen Neubau im westlichen Grundstücksbereich geschaffen.
Pavillon soll wegDie Studie geht davon aus, dass der westliche Pavillon abgebrochen wird. Als Gründe nennt sie die nicht gute Bausubstanz und seine ungünstige Lage für eine effiziente Flächennutzung.
Mensa wird erweitert / neu geordnetFür die Zusammenführung wird zusätzliche Mensafläche benötigt; in den Bebauungsvarianten sind entsprechende Flächen vorgesehen.
Drei- und viergeschossige GebäuderiegelDie vorgeschlagene Bebauung arbeitet mit mehrgeschossigen Baukörpern und eingeschossigen Zwischenbauten.
Kein endgültiger ArchitekturentwurfDie KE empfiehlt ausdrücklich, Nutzungen und konkrete Grundrissgestaltung im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Die Studie weist für die exemplarische Kombination aus vierzügiger Gemeinschaftsschule und dreizügigem Gymnasium einen erheblichen Fehlbedarf des Bestands aus. Das bestehende Hauptgebäude kann nach der Untersuchung maximal rund drei Züge aufnehmen. Für die übrigen Flächen sind Neubau und Umorganisation erforderlich.

Wichtige Klarstellung zum früheren Schimmelbefund

In der Verbandsniederschrift von 2016 wurden beim damaligen Pavillon unter anderem Schimmelbeseitigung und Abdichtungsarbeiten genannt. Für die heutige Schillerschulvariante ist dieser historische Befund aber kein starkes Argument gegen den Standort, wenn der betreffende Pavillon – wie in der Studie 2025 vorgesehen – vollständig abgebrochen wird. Relevant bleibt vielmehr der aktuelle Zustand derjenigen Bestandsgebäude, die tatsächlich weitergenutzt und saniert werden sollen.

Was die Pläne zeigen – und was noch nicht

Die Anlagen der Studie enthalten mehrere Bebauungsvarianten. Sie zeigen unter anderem Neubauflächen, Abrissbereiche, Mensa, Pausenflächen und mögliche Aufstockungen. Damit liegt inzwischen mehr als nur eine abstrakte Standortidee vor.

Offizieller Lageplan der Machbarkeitsstudie 2025

Die folgenden Darstellungen stammen direkt aus der veröffentlichten LBBW-Machbarkeitsstudie. Zu sehen ist die räumliche Anordnung von Bestandsgebäude, Neubau West, Mensa, Pausenflächen und – je nach Variante – Aufstockung beziehungsweise Abriss des Pavillons.

Wichtig:

Die Studie enthält mehrere Varianten. Es ist aus der Studie selbst nicht ersichtlich, dass eine dieser Zeichnungen bereits der endgültige Architekturentwurf für 2026 ist. Die Pläne zeigen die geprüfte räumliche Machbarkeit.

Variante 3 klein – Neubau West, Abriss Pavillon

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Weitere Informationen

Quelle: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung, Standortentwicklung Schillerschule, 18.03.2025, Variante 3 klein. Die blaue Fläche kennzeichnet den Neubau West, gelb dargestellte Bereiche sind Pausenflächen; der Pavillon ist zum Abriss vorgesehen.

Variante 3 groß – Neubau West, Abriss Pavillon

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Weitere Informationen

Quelle: LBBW Immobilien Kommunalentwicklung, Standortentwicklung Schillerschule, 18.03.2025, Variante 3 groß. Diese Variante nutzt den westlichen Grundstücksbereich noch intensiver.

Allerdings handelt es sich weiterhin um eine Machbarkeits- und Standortstudie, nicht um einen abgeschlossenen Architekturentwurf. Die genaue Gestaltung von Fassaden, endgültigen Grundrissen, schulischen Funktionsbereichen, Verkehrsführung, Parkierung und Außenanlagen bleibt entwurfsabhängig.

Für die Einordnung des Bürgerentscheids ist auf den Plänen besonders auffällig: Die siebenzügige Lösung nutzt das Grundstück bereits intensiv. Nach der LBBW-Bewertung würde eine dritte eigenständige Schulform weitere ein bis zwei Züge erforderlich machen; acht oder neun Züge seien auf dem Gelände und im Bestand nicht realisierbar.

Die sachlich richtige Frage ist daher nicht: „Warum gibt es gar keinen Plan?“

Ein Planungsansatz liegt vor. Offener ist vielmehr: Welche der dargestellten Bebauungsvarianten soll tatsächlich weiterverfolgt werden, wie sieht der aktuelle Vorzugsentwurf aus und welche Kosten- und Bestandsrisiken sind darin bereits vollständig berücksichtigt?

Warum sieben Züge auf der Schillerschule – aber nicht acht oder neun?

Die heutige Schillerschulvariante ist ausdrücklich als Zwei-Schulformen-Modell angelegt: vorgesehen sind das Gymnasium und die Gemeinschaftsschule mit insgesamt sieben Zügen. Eine eigenständige Carl-Engler-Realschule ist in dieser Variante nicht zusätzlich eingeplant.

Die LBBW-Studie 2025 stellt ausdrücklich fest: Eine dritte eigenständige Schulform würde ein bis zwei weitere Züge auslösen. Die dann insgesamt acht oder neun Züge könnten auf dem Gelände und im Bestand der Friedrich-Schiller-Schule nicht realisiert werden.

Zentral für den Bürgerentscheid

Damit ist der Wegfall der eigenständigen Realschule in der Schillerschulvariante nicht nur eine organisatorische Begleiterscheinung. Er ist nach der derzeitigen Machbarkeitsplanung eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Schillerschulvariante räumlich mit sieben Zügen funktioniert. Der Realschulabschluss bliebe über die Gemeinschaftsschule möglich; die eigenständige Schulart Realschule wäre am Schillerschulstandort in dieser Planung jedoch nicht mehr vorgesehen.

Wie belastbar ist der Standort bei Verkehr und innerörtlicher Verdichtung?

Die offizielle Rahmenpräsentation des Schulverbands nennt beim Standort Schillerschule ausdrücklich die „innerörtliche Verdichtung in wohngebietsähnlicher Bebauung“, die Beschränkung auf nur sieben Züge sowie zusätzliche Laufwege zwischen Schulgelände, Sporthallen und Parkplätzen als Nachteile. Die Grundstücksgröße wird mit nur rund 17.100 m² angegeben.

Quelle: Rahmenpräsentation Bürgerinformation vom 24.03.2026, Standort Schillerschule

Auch die ältere Machbarkeitsuntersuchung hatte den Standort wegen der begrenzten Grundstücksfläche und möglicher Konflikte mit dem angrenzenden Wohnumfeld kritisch bewertet. Die heutige Planung unterscheidet sich davon – insbesondere sollen die vorhandenen Sporthallen am BIZ erhalten bleiben. Die Grundstücksgröße und die Lage mitten im bestehenden Wohnumfeld haben sich jedoch nicht verändert.

Verkehr und Wohnumfeld sind bei der Schillerschule ein zentraler Prüfpunkt

Eine siebenzügige Konzentration am Schillerschulstandort würde deutlich mehr Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Bus-, Fahrrad-, Fuß- sowie Hol- und Bringverkehr in ein bereits bebautes innerörtliches Quartier bündeln. Genau deshalb ist die von der offiziellen Rahmenpräsentation selbst genannte „innerörtliche Verdichtung in wohngebietsähnlicher Bebauung“ mehr als ein planerisches Detail.

Die aktuelle Bürgerinformation erklärt zwar, ein Neubau auf dem Schillerschulgelände biete die Gelegenheit, „die Verkehrsführung sowie das Parken im Quartier neu zu ordnen“. Eine veröffentlichte vertiefte Verkehrsuntersuchung, die die zu erwartenden Spitzenbelastungen, Busbewegungen, Hol- und Bringverkehr, Parkierungsdruck sowie die Auswirkungen auf die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung konkret quantifiziert, konnte für diesen Faktencheck bislang nicht gefunden werden.

Im Vergleich dazu liegt die Sportplatz-/BIZ-Fläche in einem wesentlich weniger dicht von Wohnbebauung umschlossenen Bereich. Das bedeutet nicht automatisch, dass dort keine Verkehrsprobleme entstehen würden. Die Konfliktlage mit unmittelbar angrenzenden Anwohnern ist jedoch strukturell eine andere als bei einer großen Schulkonzentration mitten im Schillerschul-Quartier.

Damit stellt sich eine zentrale Frage: Wie hoch wäre die tatsächliche Mehrbelastung des Wohngebiets durch eine siebenzügige Schule? Ist bereits eine vertiefte Verkehrsuntersuchung vorhanden? Falls nicht: Auf welcher Grundlage wird die verkehrliche Bewältigung bislang beurteilt?

Dass dieses Thema grundsätzlich relevant ist, zeigt auch der Hemsbacher Fußverkehrs-Check 2025. Dort werden Elternhaltestellen und räumlich entzerrte Bring- und Holvorgänge als wichtige Instrumente für sichere Schulumfelder beschrieben. Für die konkrete siebenzügige Schillerschulplanung wäre deshalb ein nachvollziehbares Mobilitäts- und Verkehrskonzept hilfreich.

Quelle: Fußverkehrs-Check Hemsbach 2025

Wichtig bleibt die sprachliche Präzision: Die Studie beweist nicht, dass jede denkbare Kombination aus Gymnasium und eigenständiger Realschule auf dem Grundstück grundsätzlich unmöglich wäre. Sie zeigt aber klar, dass die heute diskutierte Drei-Schularten-Lösung aus Gymnasium, Gemeinschaftsschule und Realschule dort wegen des höheren Flächenbedarfs nicht untergebracht werden kann.

4. Was 2015 und 2016 bereits untersucht und entschieden wurde

Machbarkeitsstudie 2015

Bereits 2015 verglich die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung zwei Standorte: die Schillerschule und die Frei-/Sportanlagen westlich des BIZ. Damals ging es um ein anderes Modell – ein sechszügiges Zwei-Säulen-System. Deshalb dürfen die damaligen Flächen- und Kostenwerte nicht eins zu eins auf 2026 übertragen werden.

Bewertung 2015SchillerschuleSport-/Freiflächen beim BIZ
Außenflächenals knapp bewertet; mehrgeschossige Bauweise erforderlichgroßzügigere Außenanlagen möglich
Verkehr / Wohnumfeldzusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung wurde kritisch bewertetdamals günstiger beurteilt
Empfehlungnicht bevorzugtdamals empfohlen
Historische Kostenca. 33,38 Mio. €ca. 33,18 Mio. €

Die damaligen Kosten lagen nahezu gleichauf. Das ist lediglich ein historischer Vergleich: Raumprogramm, Zügigkeit, Baupreisniveau und Förderbedingungen haben sich seitdem erheblich verändert.

Verbandsversammlung vom 5. Dezember 2016

Die neu vorliegende Niederschrift ist besonders interessant, weil sie zeigt, wie die damaligen Bewertungen in der offiziellen Entscheidungsfindung des Schulverbands weiterverarbeitet wurden.

Schillerschule: In der Niederschrift wird die frühere Machbarkeitsbewertung wiedergegeben, wonach der Standort wegen fehlender Fläche und aus städtebaulichen Gründen – unter anderem Konflikten mit der umliegenden Wohnbebauung – damals nicht für das neue Schulzentrum vorgesehen war.

BIZ-Sanierung: Eine Sanierung des bestehenden BIZ-Gebäudes war wegen der Altlastenproblematik auf Grundlage eines Hemsbacher Gemeinderatsbeschlusses von 2014 damals nicht weiter untersucht worden.

Sportplatz: Das Gelände wurde laut Niederschrift gutachterlich untersucht; das Gesundheitsamt habe der damals vorgesehenen Nutzung für eine Bebauung zugestimmt.

Weitere Standortsuche: 2016 wurde mit Erlenwiesen/Mittelgab eine weitere Alternative untersucht.

Beschluss: Die Verbandsversammlung stimmte schließlich einstimmig dem Bau eines sechszügigen Schulzentrums am Standort Erlenwiesen/Mittelgab zu.

Warum diese Historie wichtig ist

Die Standortsuche war über die Jahre deutlich komplexer als ein einfacher Zweikampf „Schillerschule gegen Sportplatz“. Zeitweise war mit Erlenwiesen/Mittelgab sogar ein dritter Standort politisch beschlossen. Später änderten sich technische, finanzielle und förderrechtliche Rahmenbedingungen erneut.

Historisch bekannte Zusatzkosten am Sportplatz

Die Niederschrift 2016 nennt für die damalige Sportplatzplanung zusätzliche standortspezifische Kostenblöcke, unter anderem für Ersatzflächen und Anlagen von Reit- und Hundeverein, Erschließung, mögliche Ertüchtigung einer Eisenbahnüberführung und Lärmschutz. Diese historischen Beträge dürfen nicht einfach zu den heutigen 105 Mio. € addiert werden; sie zeigen aber, dass Erschließungs- und Folgekosten des Standorts bereits damals ein eigener Planungsfaktor waren.

5. Realschule und Gemeinschaftsschule: Was bleibt – und was verändert sich?

Ein häufiger Satz in der Debatte lautet: „Der Realschulabschluss bleibt doch in Hemsbach erhalten.“ Das ist formal richtig. An einer Gemeinschaftsschule kann der Realschulabschluss erworben werden. Ebenso richtig ist aber: Realschulabschluss und eigenständige Schulart Realschule sind nicht dasselbe.

Realschule

Eigenständige Schulart mit mittlerem Bildungsgang. Auch ein Hauptschulabschluss kann nach Klasse 9 erworben werden. Die Leistungsrückmeldung erfolgt klassisch mit Noten.

Gemeinschaftsschule

Gemeinsames Lernen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus: G (grundlegend), M (mittel) und E (erweitert). Vor den Abschlussklassen stehen Lernentwicklungsberichte stärker im Vordergrund; unterschiedliche Fächer können zeitweise auf unterschiedlichen Niveaus belegt werden.

Eine praktische Perspektive aus beiden Schulformen

Nach Veröffentlichung der früheren Fassung meldete sich eine Lehrerin, die nach eigener Aussage zwei Jahre parallel an der Schillerschule und an einer Realschule in Weinheim gearbeitet hat. Sie beschreibt aus ihrer Unterrichtspraxis deutliche Unterschiede bei Leistungsrückmeldung, Lernorganisation und schulischer Zielorientierung.

Ihre persönliche Einschätzung ist, dass eine Zusammenführung der Angebote in einer einzigen Gemeinschaftsschulstruktur diese Unterschiede nicht ausreichend abbilden würde.

Einordnung: Das ist eine persönliche Praxiserfahrung und kein wissenschaftlicher Nachweis. Die angesprochenen strukturellen Unterschiede der Schularten lassen sich jedoch anhand der offiziellen Informationen des Kultusministeriums nachvollziehen.

Die eigentliche Bildungsfrage

Nicht: „Kann man in Hemsbach noch einen Realschulabschluss machen?“ Sondern: Soll Hemsbach langfristig weiterhin eine eigenständige Realschule als zusätzliche Wahlmöglichkeit neben Gymnasium und Gemeinschaftsschule anbieten?

Nach Angaben des Schulverbands wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich etwa 39 Schülerinnen und Schüler pro Jahr in die Carl-Engler-Realschule eingeschult. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens nennen für den neuen Jahrgang 2026 dagegen 66 Anmeldungen. Beide Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen: die eine beschreibt einen Mehrjahresdurchschnitt, die andere die aktuelle Nachfrage eines einzelnen Jahrgangs.

6. Schülerzahlen: Warum ist von 7, 8 und 9 Zügen die Rede?

Die Isoplan-Schülervorausberechnung 2025 und die aktuelle Planung 2026 müssen sorgfältig auseinandergehalten werden.

  • Die Schillerschulvariante wird aktuell mit 7 Zügen bei zwei Schularten geplant.
  • Die Sportplatz-/BIZ-Variante wird aktuell mit 8 Zügen bei drei Schularten dargestellt.
  • Die Isoplan-Prognose kam bei Fortbestand von drei Schulformen in ihren Szenarien zu dem Ergebnis, dass eine Neunzügigkeit in vielen beziehungsweise den meisten Jahren erforderlich sein kann.
Erklärungsbedürftig bleibt der Übergang von Prognose zu Planung.

Dass die aktuelle Sportplatzplanung mit acht statt neun Zügen arbeitet, ist nicht automatisch ein Planungsfehler. Raumprogramme, Verteilung auf zwei Standorte, Einschulungssteuerung oder andere Annahmen können sich verändert haben. Für Bürger wäre aber eine leicht nachvollziehbare öffentliche Herleitung hilfreich, warum die aktuelle Achtzügigkeit aus Sicht des Schulverbands ausreicht.

Die Siebenzügigkeit hängt von konkreten Annahmen über das Wahlverhalten ab

Für die Schillerschulvariante ist ein Punkt besonders wichtig, der in der öffentlichen Diskussion leicht untergeht: Die Isoplan-Prognose kommt zunächst bei Fortführung aller drei Schularten zu dem Ergebnis, dass ein Schulzentrum ab 2024/25 neunzügig ausgelegt sein müsste. Gegenüber sieben Zügen entstünde in Klasse 5 auf Dauer ein Überhang von etwa 40 bis 50 Schülerinnen und Schülern; selbst mit strenger Steuerung lasse sich die Neunzügigkeit in den meisten Jahren nicht vermeiden.

Daraufhin untersucht Isoplan, unter welchen Voraussetzungen sieben Züge dennoch ausreichen könnten. Der Lösungsvorschlag enthält ausdrücklich folgende Verteilung der potenziellen Realschüler nach dem Auslaufen der Carl-Engler-Realschule:

  • 50 % besuchen künftig eine Realschule in Weinheim,
  • 30 % wechseln auf das Bergstraßen-Gymnasium,
  • nur 20 % wechseln auf die Gemeinschaftsschule.

Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass die Ausschöpfungsquote des Schulverbands nicht über den heutigen Wert von rund 92,8–93 % steigt. Unter diesen Voraussetzungen bewertet Isoplan sieben Züge als zukünftig ausreichend.

Quelle: Isoplan, Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung 2025, Lösungsvorschlag und Fazit

Was wäre, wenn deutlich mehr Familien in Hemsbach bleiben wollen?

Die Siebenzügigkeit ist damit nicht unabhängig vom späteren Wahlverhalten der Familien. Sie funktioniert rechnerisch unter anderem deshalb, weil nur ein relativ kleiner Teil der potenziellen Realschüler – 20 % – für die Gemeinschaftsschule angesetzt wird.

Würde ein deutlich größerer Anteil dieser Kinder statt einer Weinheimer Realschule die Gemeinschaftsschule in Hemsbach wählen, entstünde gegenüber der Isoplan-Annahme zusätzlicher Platzbedarf am Schillerschulstandort. Ein Extrem-Szenario, in dem nahezu alle heutigen potenziellen Realschüler an der Gemeinschaftsschule in Hemsbach bleiben möchten, ist in der veröffentlichten Sieben-Züge-Prognose nicht das zugrunde gelegte Szenario.

Das bedeutet nicht, dass jedes angemeldete Kind einen Anspruch auf Aufnahme an genau einer bestimmten Schule hätte; konkrete Aufnahmen hängen auch von Kapazitäten und schulrechtlichen Verfahren ab. Für die Standortentscheidung bleibt aber eine wichtige Robustheitsfrage: Wie reagiert die Planung, wenn sich das tatsächliche Wahlverhalten deutlich von der angenommenen 50/30/20-Verteilung unterscheidet?

50 % nach Weinheim bedeutet auch zusätzliche tägliche Schulwege

Die Isoplan-Annahme, dass künftig 50 % der potenziellen Realschüler eine Realschule in Weinheim besuchen, ist nicht nur eine statistische Verteilungsannahme. Für die betroffenen Familien hat sie eine sehr konkrete praktische Folge: Ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler müsste künftig täglich von Hemsbach beziehungsweise Laudenbach nach Weinheim fahren, obwohl derzeit eine eigenständige Realschule am Schulstandort Hemsbach vorhanden ist.

Damit verändern sich – je nach Wohnort – Fahrzeit, Entfernung, Abhängigkeit von Bus und Bahn sowie der organisatorische Aufwand für Familien. Gerade für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist dieser Aspekt bei der Bewertung der künftigen Schulstruktur relevant.

Ausweichkapazität ist nicht dasselbe wie Wohnortnähe

Die Frage, ob in Weinheim rechnerisch genügend Realschulplätze vorhanden sind, beantwortet deshalb nur einen Teil der praktischen Folgen. Ebenso relevant ist: Welche zusätzlichen täglichen Wege entstehen für die betroffenen Kinder – und wurde dieser Mobilitätsaufwand bei der Bewertung der Varianten systematisch berücksichtigt?

7. 80 Mio. vs. 105 Mio. Euro – der Kostencheck

KostenpositionSchillerschuleSportplatz/BIZ
Gesamtbauaufwandca. 80 Mio. €ca. 105 Mio. €
Erwarteter Eigenanteil Schulverband16,03 Mio. €27,86 Mio. €
Finanzierungsvolumen inkl. angenommener Zinsen über 30 Jahreca. 24,59 Mio. €ca. 42,73 Mio. €
Differenz über 30 Jahre – gesamter Schulverbandca. 18,15 Mio. €
Wichtig zur Zahl 18,15 Mio. €

Diese Differenz betrifft den gesamten Schulverband über die angenommene Finanzierungsdauer. Sie ist nicht mit einer Belastung von 18,15 Mio. € allein für Hemsbach gleichzusetzen.

8. Was bedeutet das konkret für Hemsbach?

Für Hemsbach ist deshalb der auf die Stadt entfallende jährliche Schuldendienst aussagekräftiger:

SchillerschuleSportplatz/BIZ
jährlicher Schuldendienst Hemsbach374.406 €650.865 €
Differenz276.459 € pro Jahr

Die rund 276.459 € jährliche Mehrbelastung sind in einer Kommune mit angespanntem Haushalt keine Nebengröße. Gleichzeitig muss dieser finanzielle Vorteil der Schillerschulvariante gegen die strukturelle Gegenleistung abgewogen werden: den Wegfall der eigenständigen Realschule in Hemsbach.

Eine weitere wichtige Kostenfrage

Da bei der Schillerschulvariante das bestehende Hauptgebäude weitergenutzt und saniert werden soll, sollte transparent erkennbar sein, welche Sanierungsleistungen, Bestandsrisiken und späteren Lebenszykluskosten im 80-Mio.-Ansatz bereits enthalten sind. Das ist für die Vergleichbarkeit der beiden Varianten wichtiger als historische Einzelmängel eines Gebäudes, das ohnehin abgerissen werden soll.

9. Altlasten und Raumluft am BIZ: Was die Unterlagen tatsächlich sagen

Das BIZ liegt im Bereich einer historischen Altablagerung. Die Grundwasserbelastung ist real und wird seit Jahren fachlich überwacht. Aus den vorliegenden Unterlagen des Rhein-Neckar-Kreises beziehungsweise des Wasserrechtsamts und den Arcadis-Berichten ergibt sich jedoch ein differenzierteres Bild als die pauschalen Aussagen „völlig ungefährlich“ oder „akut gesundheitsgefährlich“.

Wichtig ist die Trennung mehrerer Fragen:

  • Wie ist die bestehende Nutzung des BIZ fachbehördlich zu bewerten?
  • Welche Belastungen bestehen im Grundwasser?
  • Was zeigen Raumluftmessungen in konkreten Gebäudebereichen?
  • Welche Anforderungen gelten für eine künftige Bebauung beziehungsweise für Erd- und Gründungsarbeiten?
Bestehende Nutzung und Neubau sind nicht dieselbe Fragestellung.

Dass eine bestehende Nutzung unter kontrollierten Bedingungen fachlich vertretbar sein kann, beantwortet noch nicht automatisch alle Fragen zu einem künftigen Neubau. Umgekehrt bedeutet eine bekannte Altlast ebenfalls nicht automatisch, dass jede angrenzende Fläche gesundheitlich ungeeignet ist.

Raumluftmessung im Kriechkeller: ein wichtiger Befund aus 2023

Zu den für die Einordnung besonders wichtigen Untersuchungen gehört eine 14-tägige Raumluftmessung von Arcadis im Kriechkeller des BIZ vom 25. Januar bis 8. Februar 2023. An vier Messpunkten wurden unter anderem leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe und aromatische Kohlenwasserstoffe untersucht.

Untersuchter StoffMesswert im untersuchten Kellerbereich
Trichlorethennicht nachweisbar (< 0,5 µg/m³)
Chlorbenzolnicht nachweisbar (< 0,5 µg/m³)
Benzol< 0,5 bis maximal 0,8 µg/m³
Toluolca. 0,5 bis 1,0 µg/m³
m/p-Xylolca. 0,7 bis 1,1 µg/m³

Nach der damaligen fachlichen Auswertung wurden die herangezogenen Beurteilungswerte deutlich unterschritten. Gerade dieser Befund war für die frühere Recherche relevant: Eine nachgewiesene Altlast im Untergrund ist nicht gleichbedeutend mit einer nachgewiesenen akuten Schadstoffbelastung der Raumluft im bestehenden Gebäude.

Was daraus folgt – und was nicht

Die unauffällige Raumluftmessung beweist nicht, dass sämtliche Altlastenfragen erledigt sind oder größere Bauarbeiten am Standort risikolos wären. Das Grundwasser bleibt belastet und wird weiter überwacht. Der Befund zeigt aber, dass zwischen Altlast im Untergrund, Grundwasserbelastung und tatsächlicher Exposition im Gebäude sauber unterschieden werden muss.

Quelle: Arcadis-Raumluftuntersuchung im Kriechkeller des BIZ, Messzeitraum 25.01.–08.02.2023; Unterlagen aus der Kommunikation mit dem Wasserrechtsamt. Die aktuelle FAQ des Schulverbands bestätigt ergänzend, dass bei den bestehenden Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen momentan keine Gefährdung für Menschen in den bestehenden Gebäuden und auf den Freiflächen angezeigt ist.

Faktencheck Altlasten: Ist das bestehende BIZ heute gesundheitlich gefährlich?

So pauschal lässt sich das nach den veröffentlichten Untersuchungen nicht sagen.

Unstrittig ist: Unter dem BIZ befindet sich eine bekannte Altlast. Belastungen des Grundwassers sowie erhöhte Werte in Teilbereichen von Oberboden und Bodenluft sind dokumentiert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine aktuell nachgewiesene Gesundheitsgefährdung für Schülerinnen, Schüler oder Beschäftigte im bestehenden Gebäude.

Die aktuelle FAQ des Schulverbands formuliert selbst, dass unter den derzeit geltenden Grenzwerten und bei Beibehaltung der vorhandenen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen für das Schutzgut Mensch zum momentanen Zeitpunkt in den bestehenden Gebäuden und auf den Freiflächen keine Gefährdung angezeigt ist. Als mögliche zukünftige Risiken nennt der Schulverband insbesondere Eingriffe in den Altlastenkörper, veränderte Grenzwerte sowie neue Stoffbewertungen.

Quelle: FAQ des Schulverbands NBB, Altlasten / Modernisierung des BIZ

Diese Differenzierung ist keineswegs neu. Bereits bei der öffentlichen Vorstellung der fachlichen Bewertung im Jahr 2019 wurde erklärt, dass das damalige Gutachten die aktuelle Nutzung ohne bauliche Veränderungen bewerte und dabei keine Hinweise auf potenzielle Gefährdungen vorlägen. Kritisch seien dagegen künftige Bau- und Sanierungsmaßnahmen, wenn in den Deponiekörper eingegriffen werde. In der damaligen Veröffentlichung wurde der derzeitige Schulbetrieb ausdrücklich als sicher eingeordnet – verbunden mit dem Vorbehalt, dass Eingriffe in den Baugrund neue Untersuchungen und Schutzmaßnahmen erforderlich machen können.

Quelle: Schulverband NBB, „Beim Neubau an einem Strang ziehen“, 24.05.2019

Auch die spätere Entwicklung passt zu dieser differenzierten Bewertung: Am 12. Januar 2024 teilte das Wasserrechtsamt laut offizieller Chronologie des Schulverbands mit, dass aus Sicht der Unteren Altlasten- und Bodenschutzbehörden der weiteren Nutzung der BIZ-Sporthallen nichts entgegensteht.

Quelle: offizielle Chronologie zum Bürgerentscheid des Schulverbands NBB

Die sachlich richtige Unterscheidung

Altlast vorhanden: ja. Belastetes Grundwasser und besondere Anforderungen bei Eingriffen: ja. Aktuell nachgewiesene gesundheitliche Gefährdung durch die bestehende Schulnutzung: nach den veröffentlichten fachlichen Bewertungen nein.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Altlast verharmlost werden darf. Sie bleibt ein reales langfristiges Planungs-, Genehmigungs- und Kostenrisiko, insbesondere bei Eingriffen in den Untergrund. Es bedeutet aber ebenso, dass aus dem bloßen Vorhandensein der Altlast nicht ohne Weiteres die Aussage abgeleitet werden kann, der Aufenthalt im bestehenden BIZ sei heute gesundheitlich gefährlich.

Die daraus folgende Schlüsselfrage

Wenn der derzeitige Schulbetrieb nach den veröffentlichten Fachunterlagen unter den bestehenden Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen als vertretbar beziehungsweise ohne angezeigte Gefährdung bewertet wird: Welche konkrete aktuelle Untersuchung belegt, dass selbst eine zeitlich begrenzte Weiternutzung des BIZ – etwa für weitere 10 oder 15 Jahre – aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen werden muss?

Diese Frage ist von der langfristigen Entscheidung über einen Neubau für mehrere Jahrzehnte zu trennen.

10. Was wissen wir über den Sportplatz selbst?

Die neue Verbandsniederschrift von 2016 ergänzt hier einen wichtigen historischen Punkt: Das Sportplatzgelände wurde damals gutachterlich untersucht und das Gesundheitsamt habe der vorgesehenen Nutzung für eine Bebauung zugestimmt.

Das spricht gegen die vereinfachte Aussage, beim Sportplatz habe es nie eine fachliche Prüfung gegeben. Gleichzeitig ist eine damalige Zustimmung für ein damaliges Planungskonzept nicht automatisch eine aktuelle Freigabe jeder konkreten Bebauung im Jahr 2026.

Für eine endgültige Bewertung wäre hilfreich:

eine aktuelle, leicht verständliche Darstellung, welche Flächen des heutigen Sportplatzes innerhalb, am Rand oder außerhalb des Deponiekörpers liegen, welche Baukörper dort konkret vorgesehen sind und welche aktuellen bodenschutz- beziehungsweise altlastenrechtlichen Anforderungen daraus folgen.

11. Die bislang nicht berechnete dritte Frage: Kann das bestehende BIZ noch weitergenutzt werden?

Die offizielle Diskussion stellt im Wesentlichen zwei Zukunftsmodelle gegenüber: die Schillerschulvariante mit rund 80 Mio. € Gesamtbauaufwand und die Sportplatz-/BIZ-Variante mit rund 105 Mio. €. Eine dritte Fragestellung wird dagegen nicht als eigenständige Vergleichsvariante mit aktuellen Kosten dargestellt: Könnte das bestehende BIZ durch gezielte Maßnahmen noch für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise 10, 15 oder 20 Jahre – sicher und schulisch funktionsfähig weitergenutzt werden?

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass eine Sanierung technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll oder günstiger sein muss. Für eine solche Aussage fehlt bislang eine belastbare aktuelle Projektstudie. Gerade deshalb ist bemerkenswert, dass eine solche Untersuchung im Frühjahr 2026 ausdrücklich beantragt wurde.

Was öffentlich auffindbar ist – und was nicht

Öffentlich zugänglich sind umfangreiche Altlastenunterlagen, historische fachbehördliche Stellungnahmen und Angaben zu Risiken bei Eingriffen in den Untergrund. Eine aktuelle unabhängige Untersuchung, die den Zustand von Gründung, Pfahlgründung, Beton, Tragwerk und Restnutzungsdauer des bestehenden BIZ bewertet und daraus eine konkrete Sanierungsstrategie samt Kosten ableitet, konnte für diesen Faktencheck bislang nicht gefunden werden.

Öffentliche Grundlage: Antrag A003/2026 der Stadt Hemsbach; FAQ und Altlastendokumentation des Schulverbands.

Die heute veröffentlichte FAQ des Schulverbands formuliert die Altlastenlage differenziert: Unter den derzeit geltenden Grenzwerten und bei Beibehaltung der vorhandenen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen sei für das Schutzgut Mensch in den bestehenden Gebäuden und auf den Freiflächen momentan keine Gefährdung angezeigt. Als Risiken werden insbesondere mögliche Baumaßnahmen am Altlastenkörper, veränderte Grenzwerte und neue Stoffbewertungen genannt.

Damit ist die entscheidende technische Frage enger: Welche Maßnahmen wären für eine zeitlich begrenzte Weiternutzung erforderlich, ohne unnötig in den belasteten Untergrund einzugreifen? Diese Frage ist nicht identisch mit der Frage, ob am heutigen Standort ein vollständig neues Schulzentrum für weitere 50 Jahre errichtet werden sollte.

Untergrunduntersuchung ist nicht automatisch Gebäudegutachten

Die Arcadis-Unterlagen sind für die Bewertung des Deponiekörpers, des Grundwassers und möglicher Auswirkungen von Eingriffen zentral. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch eine material- und tragwerksbezogene Untersuchung der vorhandenen Pfahlgründung. In einer öffentlichen Berichterstattung aus 2025 erklärte die Hemsbacher Bauverwaltung selbst, ein Gebäudeteil sei auf Pfählen im Deponiebereich gegründet und man wisse nicht, wie die dortige Zusammensetzung mit dem Beton reagiere.

Quelle: Hemsbacher Woche / NUSSBAUM, 2025

12. A003/2026: Eine unabhängige Prüfung wurde beantragt – und wieder zurückgezogen

Am 9. April 2026 stellten Pro Hemsbach, CDU und FDP gemeinsam den Antrag A003/2026. Der öffentlich einsehbare Antrag ist für die heutige Diskussion besonders aufschlussreich, weil er genau jene Punkte nennt, die bei einer ernsthaften Bewertung einer Bestandssanierung geklärt werden müssten.

Beantragter PrüfpunktInhalt
Altlastenaktuelle Situation unter BIZ und Schulgelände, frühere Baumaßnahmen, Bodenluft, Grundwasser, Schadstoffe und mögliche Gesundheitsgefährdung
Gründung / StatikBeauftragung eines unabhängigen Ingenieurbüros zur Untersuchung von Gründung, Statik, Tragwerk und möglichen Sanierungseinschränkungen
Sanierungsstudiebei grundsätzlicher Sanierungsfähigkeit: Maßnahmenumfang, technische und baurechtliche Machbarkeit, Gesamtkosten, Fördermittel und Vergleich mit den Neubauvarianten
Finanzierungaktuelle schriftliche Einschätzung der Kommunalaufsicht zur Genehmigungsfähigkeit eines Neubauprojekts
Transparenzöffentliche Erläuterung der Untersuchungsergebnisse durch die beteiligten Fachbehörden

Der Antrag bezeichnete diese Prüfungen als Grundlage für eine belastbare Entscheidung. Am 24. April 2026 wurde er jedoch zurückgezogen. In der öffentlichen Berichterstattung wurde anschließend dargestellt, dass Vertreter der Antragsteller im Rathaus vorhandene Unterlagen eingesehen und Informationen erhalten hätten, die ihnen zuvor nicht bekannt gewesen seien. Gleichzeitig wurden innerhalb des Kreises der Antragsteller unterschiedliche Schlussfolgerungen zur Frage einer möglichen BIZ-Sanierung sichtbar.

Originalantrag A003/2026 · Dokumentierter Rückzug am 24.04.2026 · Bericht zum Rückzug

Zusätzliche nichtöffentliche Unterlagen

Nach übereinstimmenden Angaben aus mehreren voneinander unabhängigen Quellen aus dem damaligen politischen Umfeld wurden im Zusammenhang mit dem Antrag neben den Arcadis-Unterlagen weitere Unterlagen nichtöffentlich vorgelegt. Der Inhalt dieser Unterlagen ist öffentlich nicht bekannt und wird in diesem Beitrag weder wiedergegeben noch spekulativ interpretiert.

Für die öffentliche Nachvollziehbarkeit bleibt deshalb eine sachliche Frage: Welche zusätzlichen fachlichen Erkenntnisse führten dazu, dass die zuvor beantragte unabhängige Prüfung von Gründung, Tragwerk und Sanierungsfähigkeit nicht weiterverfolgt wurde?

Aus dem öffentlichen Vorgang ergibt sich dagegen nicht, dass aufgrund von A003/2026 anschließend ein neues unabhängiges Statik- oder Sanierungsgutachten beauftragt worden wäre. Die im Mai 2026 veröffentlichten Unterlagen zur Altlastensituation umfassen insbesondere ältere Behörden- und Arcadis-Unterlagen.

Keine Unterstellung

Aus dem zeitlichen Ablauf lässt sich nicht ableiten, dass der Antrag aus einem bestimmten politischen Motiv zurückgezogen wurde oder dass einzelne Personen unzulässig beeinflusst wurden. Belastbar feststellbar ist lediglich: Der Antrag verlangte neue Prüfungen, er wurde vor deren Durchführung zurückgezogen, und die öffentlich zugängliche Dokumentation lässt bislang nicht erkennen, dass die geforderte unabhängige bautechnische Untersuchung später nachgeholt wurde.

13. „Über 50 Mio. € Sanierung“ und „1 Mio. € pro Jahr“ – woher kommen diese Zahlen?

Die Aussage zu mehr als 50 Mio. €

Im März 2026 wurde öffentlich erklärt, eine Sanierung des Bildungszentrums würde mehr als 50 Mio. € kosten – und zwar noch ohne die Unwägbarkeiten des Untergrunds. Diese Zahl ist für die Debatte erheblich, weil sie eine Bestandssanierung wirtschaftlich deutlich weniger attraktiv erscheinen lässt.

Eine öffentlich zugängliche aktuelle Projektstudie, die diese Summe anhand einer Bestandsaufnahme von Tragwerk, Haustechnik, Brandschutz, Gebäudehülle, Schadstoffen, Sanierungsumfang und Fördermöglichkeiten detailliert herleitet, konnte bislang jedoch nicht gefunden werden. Nur wenige Wochen nach der öffentlichen Nennung der 50-Mio.-Größenordnung verlangte A003/2026 gerade erst die Erstellung einer solchen unabhängigen Sanierungsstudie.

Quelle zur Aussage „über 50 Mio. €“: Schulverband / Hemsbacher Woche, März 2026

Die entscheidende Frage

Auf welcher konkreten Berechnung beruht die Größenordnung von mehr als 50 Mio. €? Eine Kostenzahl kann durchaus fachlich begründet sein. Für einen nachvollziehbaren Vergleich mit 80 beziehungsweise 105 Mio. € sollte jedoch erkennbar sein, welche Maßnahmen, Flächen, Standards, Risikozuschläge und Förderannahmen darin enthalten sind.

Die Aussage „Erhalt des BIZ: Jedes Jahr kostet er eine Million Euro“

Am 16. März 2026 veröffentlichte der Schulverband im Zusammenhang mit den drei Standortvarianten den Satz: „Erhalt des BIZ: Jedes Jahr kostet er eine Million Euro.“ Eine Aufschlüsselung dieser Million nach Instandhaltung, Energie, Reinigung, Hausmeister, Wartung, Versicherung, Abschreibung oder konkreten altersbedingten Reparaturen wird in diesem Beitrag nicht mitgeliefert.

Quelle: Schulverband, 16.03.2026

Das ist für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich relevant, weil nicht alle laufenden Betriebskosten bei einem Neubau entfallen. Reinigung, Energieversorgung, Hausmeisterdienste, Versicherungen und laufende Bewirtschaftung fallen grundsätzlich auch in neuen Gebäuden an. Vergleichbar wäre deshalb vor allem der alters- oder gebäudebedingte Mehrbedarf des Bestands.

Eine weitere öffentliche Aussage aus 2025 nennt beispielsweise rund 1 Mio. € für die Aufrechterhaltung der Elektroversorgung in den kommenden drei Jahren. Diese Aussage ist etwas anderes als „1 Mio. € pro Jahr“ und zeigt, weshalb eine detaillierte Aufschlüsselung sinnvoll wäre.

Quelle zur Elektroversorgung: Hemsbacher Woche / NUSSBAUM

Was der Hemsbacher Haushalt dazu zeigt

Im Haushaltsplan 2026 ist die öffentlich genannte Million nicht als eigene Position „BIZ-Erhalt“ ausgewiesen. Unter den Schulträgeraufgaben sind für 2026 603.300 € Transferaufwendungen veranschlagt. Diese Position ist jedoch wesentlich breiter und darf gerade nicht mit reinen Instandhaltungskosten des BIZ gleichgesetzt werden.

Quelle: Haushaltsplan der Stadt Hemsbach 2026

14. Was könnte eine befristete Bestandssanierung kosten? – eine überschlägige Szenariorechnung

Wichtiger Hinweis zur Einordnung

Die folgenden Beträge sind keine offizielle Kostenschätzung für das BIZ und ersetzen weder eine Bestandsaufnahme noch eine Planung durch Architekten, Tragwerksplaner oder Fachingenieure. Sie dienen ausschließlich dazu, die Größenordnung unterschiedlicher Sanierungstiefen zu veranschaulichen und die Frage zu erklären, warum eine aktuelle objektbezogene Sanierungsstudie sinnvoll wäre.

Für eine mögliche Weiternutzung des bestehenden BIZ muss zwischen einer reinen Lebensdauerverlängerung, einer soliden Modernisierung für weitere 15 bis 20 Jahre und einer umfassenden Kernsanierung unterschieden werden. Diese drei Szenarien haben völlig unterschiedliche technische Ziele und Kosten.

SzenarioTypischer UmfangÜberschlägige Größenordnung
A – weitere ca. 10 Jahre sichern notwendige Dach- und Abdichtungsarbeiten, Brandschutz, kritische Elektrobereiche, selektive Erneuerung der Haustechnik, Fachräume, Sanitär, beschädigte Decken und Oberflächen; keine vollständige energetische Modernisierung ca. 8–15 Mio. €
B – weitere ca. 15–20 Jahre solide modernisieren zusätzlich größere Erneuerungen von Heizung/Lüftung/Sanitär und Elektro, teilweise Fenster/Fassade, energetische Verbesserungen, stärkere Modernisierung von Unterrichts- und Nebenräumen ca. 15–25 Mio. €
C – umfassende Kernsanierung weitgehende technische und energetische Erneuerung, umfangreiche Gebäudehülle, Haustechnik, Innenausbau, Brandschutz, Barrierefreiheit sowie größere bauliche Anpassungen ca. 25–40 Mio. € oder mehr

Die Bandbreiten beruhen auf einer überschlägigen Betrachtung typischer Sanierungsbausteine eines großen Schulgebäudes aus dieser Bauzeit und auf regionalen Vergleichsprojekten. Beim BIZ können insbesondere Altlasten, tatsächlicher Zustand der Gründung und des Tragwerks, Schadstoffe im Gebäude, Brandschutz, notwendige Interimsmaßnahmen und mögliche Eingriffe in den Untergrund die Kosten deutlich verändern.

Welche Bauteile müssten für eine 10- bis 20-jährige Weiternutzung typischerweise geprüft werden?

Gründung und TragwerkZustand der Pfahlgründung, Betonqualität, Bewehrung, Setzungen und mögliche chemische Einwirkungen aus dem Untergrund.
Dach und EntwässerungAbdichtungen, Leckagen, Dachflächen und Entwässerung dauerhaft sichern.
BrandschutzBrandabschnitte, Rettungswege, Türen, Rauchabschnitte und gegebenenfalls Brandmeldeanlagen überprüfen und nachrüsten.
ElektrotechnikHaupt- und Unterverteilungen, Leitungsnetze, Beleuchtung und sicherheitsrelevante Systeme erneuern, soweit technisch erforderlich.
Heizung / Lüftung / Sanitärkritische Komponenten selektiv beziehungsweise abschnittsweise erneuern statt zwangsläufig sämtliche Systeme auf Neubauzustand zu bringen.
Fassade / Fensternur dort umfassend erneuern, wo Zustand, Energieverbrauch oder Feuchteschutz dies tatsächlich verlangen.
Innenräume / FachräumeNaturwissenschaftliche Räume, Sanitäranlagen, Akustik, Decken und Oberflächen entsprechend dem tatsächlichen Zustand ertüchtigen.
GebäudeschadstoffeAsbest, PCB, alte Mineralfasern oder andere Schadstoffe vor Eingriffen systematisch erfassen und in die Kostenplanung einbeziehen.

Gerade für ein Szenario A oder B wäre fachlich entscheidend, größere Eingriffe in den Deponiekörper möglichst zu vermeiden. Die Kosten einer vollständigen Altlastensanierung oder eines großflächigen Aushubs dürften deshalb nicht ohne Weiteres mit einer reinen Lebensdauerverlängerung des vorhandenen Gebäudes gleichgesetzt werden.

Was diese Rechnung leisten kann – und was nicht

Sie zeigt, dass zwischen „nichts tun“ und einer kompletten Kernsanierung ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen liegt. Sie beweist aber nicht, dass das BIZ tatsächlich für 8, 15 oder 25 Mio. € saniert werden kann. Erst eine unabhängige Bestandsaufnahme könnte klären, welches Szenario technisch realistisch ist.

Für eine belastbare Entscheidung wäre deshalb ein Vergleich sinnvoll, der mindestens folgende Varianten nach derselben Methodik gegenüberstellt:

VarianteZu vergleichen wären
BIZ +10 Jahrenotwendige Sofort- und Erhaltungsmaßnahmen, Förderung, Betriebskosten, Risiken
BIZ +15/20 Jahregrößere technische Modernisierung, Förderung, Betriebskosten, Restnutzungsdauer
Schillerschulvariante80-Mio.-Ansatz, Förderung, Eigenanteil, Folgekosten, Lebenszykluskosten
Sportplatz-/BIZ-Variante105-Mio.-Ansatz, Förderung, Eigenanteil, Folgekosten, Lebenszykluskosten

Erst ein solcher Vergleich würde beantworten, ob eine befristete Weiterverwendung des Bestands tatsächlich unwirtschaftlich ist – oder ob sie als Brückenlösung finanzielle Handlungsspielräume schaffen könnte.

15. Regionaler Vergleich: Was kostete eine umfassende Schulsanierung in Schriesheim?

Ein direkter Kostenvergleich mit anderen Schulen kann das BIZ nicht ersetzen. Gebäudegröße, Schadstoffe, Brandschutz, energetischer Standard, Grundriss, Tragwerk und insbesondere die Hemsbacher Altlastensituation sind objektspezifisch.

Trotzdem ist ein regionales Beispiel hilfreich, um die Größenordnung einer tatsächlichen Sanierung einzuordnen: Das Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim wurde von 2019 bis 2025 in mehreren Bauabschnitten umfassend saniert. Nach Angaben eines beteiligten Fachplanungsbüros wurden unter anderem Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik vollständig erneuert; die Baukosten werden mit rund 23 Mio. € brutto angegeben.

Quelle: IST EnergiePlan – Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim

Frühere Planungsstände in Schriesheim lagen teils höher. 2019 wurden zunächst rund 23,9 Mio. € beziehungsweise mit Optionen 26,4 Mio. € genannt; anschließend wurde der Sanierungsumfang angepasst. Das Beispiel beweist deshalb nicht, dass das Hemsbacher BIZ für 23, 25 oder 30 Mio. € sanierbar wäre.

Was der Vergleich tatsächlich zeigt

Eine umfassende Sanierung eines großen älteren Schulgebäudes kann grundsätzlich eine eigenständige, konkret planbare Investitionsvariante sein. Ob dies beim BIZ wegen Untergrund, Gründung und Gebäudesubstanz technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nur durch eine objektbezogene Bestands- und Sanierungsstudie beantworten.

16. Weinheim und die Zukunft des Schulverbands

Im April 2026 wurde neben den Bau- und Schulstrukturfragen auch die Zukunft des Schulverbands selbst öffentlich thematisiert. Der damalige Weinheimer Oberbürgermeister erklärte, bei einer Blockade der von ihm favorisierten Lösung sei nicht auszuschließen, dass Weinheim den Schulverband verlasse; entsprechende Tendenzen habe es im Gremium bereits früher gegeben. Zugleich verwies er darauf, dass Weinheim selbst Realschulkapazitäten habe und daher den finanziellen Nutzen einer eigenständigen Realschule in Hemsbach anders bewerte.

Quelle: Weinheimer Nachrichten / Schulverband, 04.04.2026

Keine Kausalitätsbehauptung

Die öffentliche Äußerung belegt, dass ein möglicher Weinheimer Austritt als Szenario in der politischen Debatte stand. Sie belegt nicht, dass Hemsbacher Entscheidungen oder der Rückzug von A003/2026 dadurch verursacht wurden.

Eine legitime Frage bleibt dennoch: Welche Rolle spielte die öffentlich angesprochene Zukunft des Schulverbands bei der politischen Abwägung der beteiligten Kommunen?

17. Transparenz der offiziellen Bürgerinformation

Warum fehlt die Bestandssanierung als eigene Vergleichsvariante?

Die offizielle Bürgerentscheid-Seite erläutert detailliert, was ein JA beziehungsweise NEIN bedeutet, stellt die Schillerschul- und Sportplatzvariante gegenüber und enthält eine Zeitschiene zur Aufgabe des bisherigen Standorts. Eine aktuelle Bestandssanierung oder befristete Weiternutzung des BIZ wird jedoch nicht als dritte Variante mit eigener technischer und finanzieller Berechnung dargestellt.

Quelle: offizielle Bürgerinformation des Schulverbands

Das kann sachliche Gründe haben: Der Aufgabeantrag wurde genehmigt, die Fachbehörden haben über Jahre vor Risiken größerer Investitionen am Altlastenstandort gewarnt und der Schulverband verfolgt seit Langem einen Ersatzneubau. Für den Bürger bleibt dennoch offen, ob eine befristete Weiternutzung unter heutigen technischen und förderrechtlichen Bedingungen jemals mit derselben Tiefe berechnet wurde wie die Neubauvarianten.

Darstellung der politischen Stellungnahmen im Internet

Bei der Online-Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Bürgerentscheid kam es zunächst zu unterschiedlichen Darstellungsformen. Pro Hemsbach dokumentierte, dass die zuvor freigegebene gestaltete Fassung der eigenen Stellungnahme online zunächst nicht vollständig mit den vorgesehenen grafischen Gestaltungselementen und dem Logo übernommen worden sei. Die Verwaltung verwies darauf, dass die eingereichte Fassung in der gesetzlich erforderlichen Printbroschüre korrekt umgesetzt worden sei und die Online-Darstellung ein zusätzliches Angebot darstelle.

Nach der Beanstandung wurde die Online-Darstellung inzwischen geändert: Auf der aktuellen Bürgerentscheid-Seite des Schulverbands wird die Stellungnahme von Pro Hemsbach nun ebenfalls grafisch dargestellt.

Damit ist der konkrete Darstellungsunterschied inzwischen korrigiert. Der Vorgang bleibt dennoch für die Transparenzfrage interessant: Bei einer offiziellen Informationsplattform zu einem Bürgerentscheid sollten vergleichbare politische Stellungnahmen möglichst von Beginn an nach einheitlichen redaktionellen Maßstäben behandelt werden.

Dokumentierter Schriftwechsel bei Pro Hemsbach · aktuelle offizielle Online-Darstellung

Einordnung

Dieser Beitrag behauptet keine fortbestehende Benachteiligung. Die beanstandete Online-Darstellung wurde nachträglich angepasst. Dokumentiert wird lediglich der zeitliche Ablauf von der zunächst abweichenden Darstellung bis zur späteren Korrektur.

18. Ergänzende Sanierungsüberlegungen von Gerhard Freiwald

Der Hemsbacher Bürger Gerhard Freiwald hat sich in einem ausführlichen Schreiben vom 10. Februar 2026 mit möglichen Alternativen zur offiziellen Schulplanung beschäftigt. Er hat der namentlichen Verwendung seiner fachlichen Überlegungen und dem Zitieren aus seinem Schreiben ausdrücklich zugestimmt. Das vollständige Originalschreiben wird nicht veröffentlicht, weil es persönliche Angaben enthält, die für die Sachdebatte nicht relevant sind.

Freiwald skizziert unter anderem eine Modernisierung des bestehenden BIZ bei Erhalt der Realschule sowie eine weitergehende Kombinationslösung. Für seine Varianten kommt er – auf Grundlage eigener Annahmen, Flächenansätze und Vergleichswerte – auf Größenordnungen von weniger als rund 25,3 Mio. € beziehungsweise rund 52,4 Mio. €.

Wichtig: private Berechnung, kein amtliches Gutachten

Diese Werte sind keine offiziellen Kostenberechnungen und wurden nicht vom Schulverband geprüft. Sie sind deshalb nicht unmittelbar mit den offiziell kalkulierten 80 beziehungsweise 105 Mio. € gleichzusetzen. Ihr Wert für die Diskussion liegt vor allem darin, dass Freiwald konkrete Annahmen offenlegt und damit eine zusätzliche, überprüfbare Fragestellung formuliert.

Besonders relevant ist sein Hinweis, dass vor einem endgültigen Ausschluss des bestehenden BIZ zunächst die Standsicherheit, Gründung und tatsächliche Sanierungsfähigkeit fachlich untersucht werden sollten. Genau diese Art von Untersuchung wurde wenige Wochen später auch im überfraktionellen Antrag A003/2026 gefordert.

Drei sehr unterschiedliche Kostensichten

BetrachtungGrößenordnungStatus
Redaktionelles 10–20-Jahres-Szenario dieser Analyseca. 8–25 Mio. €überschlägige Bandbreite, ausdrücklich kein Gutachten
Freiwald – kleinere Modernisierungs-/Bestandsvarianteunter ca. 25,3 Mio. €private, detaillierter hergeleitete Alternativrechnung
Öffentlich genannte umfassende BIZ-Sanierungmehr als 50 Mio. €öffentlich genannte Größenordnung; detaillierte aktuelle Herleitung bislang nicht veröffentlicht

Die Zahlen widersprechen sich nicht zwingend, weil ihnen unterschiedliche Sanierungstiefen und Annahmen zugrunde liegen können. Genau deshalb wäre es sachlich wichtig, die öffentlich genannte >50-Mio.-€-Größe mit Sanierungsumfang, Kostenansätzen und Förderannahmen transparent aufzuschlüsseln.

Die richtige Schlussfolgerung ist nicht: „25 Mio. € stimmen und 50 Mio. € sind falsch.“

Aus privaten oder überschlägigen Berechnungen lässt sich keine belastbare BIZ-Sanierungssumme ableiten. Sie zeigen aber, dass ohne eine aktuelle objektbezogene Sanierungsstudie mehrere sehr unterschiedliche Kostenszenarien im Raum stehen. Genau diese Unsicherheit sollte vor einer endgültigen Bewertung geklärt werden.

19. Welche Fragen sollten vor der Abstimmung möglichst klar beantwortet sein?

  1. Nach der öffentlich zugänglichen Aktenlage wurde die in A003/2026 geforderte unabhängige Untersuchung von Gründung, Pfahlgründung, Tragwerk und Sanierungsfähigkeit des bestehenden BIZ nicht durchgeführt. Der Antrag wurde vor einer entsprechenden Beauftragung zurückgezogen; eine später nachgeholte Untersuchung ist öffentlich nicht dokumentiert.
  2. Auf welcher aktuellen technischen Grundlage wird eine Sanierung beziehungsweise befristete Weiternutzung des Bestands dennoch als nicht sinnvoll oder nicht realisierbar bewertet?
  3. Auf welcher konkreten Untersuchung und Berechnung basiert die öffentlich genannte Größenordnung von mehr als 50 Mio. € für eine BIZ-Sanierung, wenn die beantragte aktuelle Bestands- und Sanierungsstudie nicht durchgeführt wurde?
  4. Wie setzt sich die Aussage „Erhalt des BIZ kostet jedes Jahr eine Million Euro“ zusammen? Welcher Anteil entfällt auf normale Betriebskosten und welcher auf altersbedingte zusätzliche Instandhaltung?
  5. Wurde eine Weiternutzung des bestehenden BIZ für 10, 15 oder 20 Jahre technisch und wirtschaftlich untersucht? Wenn nein: Warum nicht?
  6. Welche zusätzlichen nichtöffentlichen Unterlagen spielten beim Rückzug von A003/2026 eine Rolle? Ohne vertrauliche Inhalte offenzulegen: Können zumindest Art, Datum, Verfasser und fachlicher Gegenstand öffentlich benannt werden?
  7. Warum wurde die in A003/2026 beantragte unabhängige Prüfung nach dem Rückzug nicht auf anderem Weg weitergeführt?
  8. Welche der dargestellten Bebauungsvarianten der LBBW-Studie 2025 ist heute die bevorzugte Schillerschulvariante?
  9. Warum wird die Sportplatz-/BIZ-Variante aktuell mit acht Zügen geplant, obwohl die Isoplan-Prognose bei drei Schulformen vielfach neun Züge beschreibt?
  10. Welche aktuelle fachbehördliche Bewertung liegt für die konkret zu bebauende Sportplatzfläche vor?
  11. Wie werden die unauffälligen Raumluftmessungen im Kriechkeller von 2023 in der heutigen Bewertung des Bestands berücksichtigt? Welche konkrete aktuelle Exposition im Gebäude wird gegenüber den bekannten Belastungen im Untergrund und Grundwasser angenommen?
  12. Welche aktuelle fachliche Untersuchung würde eine zeitlich begrenzte Weiternutzung des bestehenden BIZ aus gesundheitlichen Gründen ausschließen? Wie wird diese Aussage mit der heutigen FAQ, den Raumluftmessungen und der früheren Bewertung der bestehenden Nutzung abgeglichen?
  13. Welche Rolle spielte die öffentlich angesprochene Möglichkeit eines Weinheimer Austritts aus dem Schulverband bei der politischen Abwägung?
  14. Warum wird eine mögliche Bestandssanierung beziehungsweise befristete Weiternutzung in der offiziellen Bürgerinformation nicht mit einer eigenen aktuellen Kosten- und Machbarkeitsrechnung dargestellt?
  15. Wie sehen Verkehrsführung, Hol- und Bringverkehr, Busverkehr, Parkierung und sichere Schulwege bei einer siebenzügigen Konzentration am Schillerschulstandort konkret aus? Gibt es hierfür bereits eine vertiefte Verkehrsuntersuchung? Falls nicht: Auf welcher Grundlage wird die verkehrliche Bewältigung bislang beurteilt?
  16. Wie robust ist die Sieben-Züge-Planung gegenüber einem anderen Wahlverhalten der Familien? Was passiert, wenn deutlich mehr als die prognostizierten 20 % der potenziellen Realschüler die Gemeinschaftsschule in Hemsbach wählen möchten?
  17. Wie entwickeln sich die realen Schülerzahlen der Realschule in den nächsten Jahren – und wie belastbar sind die angenommenen Ausweichkapazitäten in Weinheim?
  18. Welche zusätzlichen täglichen Schulwege entstehen durch die angenommene Verlagerung von Realschülern nach Weinheim? Wurden Fahrzeit, ÖPNV-Abhängigkeit und der organisatorische Aufwand für Familien in die Variantenbewertung einbezogen?

20. Fazit

V6 verändert nicht die Grundmechanik des Bürgerentscheids: Die Schillerschulvariante ist als siebenzügiges Modell mit Gymnasium und Gemeinschaftsschule geplant; der Erhalt der eigenständigen Realschule führt zur derzeit diskutierten Sportplatz-/BIZ-Variante mit drei Schularten und höheren kommunalen Eigenanteilen.

Neu in den Mittelpunkt rückt jedoch eine andere Frage: Wie vollständig ist die Entscheidungsgrundlage, auf der eine Weiternutzung oder Sanierung des bestehenden BIZ ausgeschlossen wird?

Öffentlich dokumentiert sind umfangreiche Altlastenuntersuchungen und fachbehördliche Bedenken gegen größere Investitionen beziehungsweise Eingriffe am belasteten Standort. Ebenso öffentlich dokumentiert ist aber, dass CDU, FDP und Pro Hemsbach im April 2026 eine zusätzliche unabhängige Untersuchung von Gründung, Statik, Tragwerk und Sanierungsfähigkeit sowie eine Sanierungsstudie mit Kosten- und Fördervergleich beantragten. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, bevor die darin geforderten neuen Untersuchungen durchgeführt wurden; eine später nachgeholte unabhängige Prüfung ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht dokumentiert.

Parallel werden zwei konkrete Zahlen in der Debatte verwendet: mehr als 50 Mio. € für eine Sanierung und 1 Mio. € jährlich für den Erhalt des BIZ. Beide können sachlich begründet sein. Für einen vollständigen Vergleich wäre jedoch eine transparente Herleitung wichtig, insbesondere weil normale Betriebskosten auch bei einem Neubau weiterbestehen.

Hinzu kommt, dass neben den später veröffentlichten Arcadis-Unterlagen im damaligen politischen Verfahren nach übereinstimmenden Angaben aus mehreren unabhängigen Quellen weitere nichtöffentliche Unterlagen eine Rolle spielten. Deren Inhalt wird hier bewusst nicht veröffentlicht oder interpretiert. Für die Öffentlichkeit bleibt jedoch die Frage, welche zusätzlichen fachlichen Erkenntnisse den Rückzug des beantragten Prüfprogramms begründeten.

Was nach offizieller Planung für die Schillerschulvariante spricht

Die Schillerschulvariante ist nach den veröffentlichten Planungen mit rund 80 Mio. € Gesamtkosten und einem erwarteten Eigenanteil des Schulverbands von rund 16,03 Mio. € deutlich günstiger als die Sportplatz-/BIZ-Neubauvariante mit rund 105 Mio. € beziehungsweise 27,86 Mio. € Eigenanteil. Zudem vermeidet sie einen vollständigen Schulneubau auf beziehungsweise unmittelbar an einem Altlastenstandort und damit einen Teil der dort bestehenden langfristigen Untergrundrisiken.

Diesen Vorteilen stehen jedoch offene Fragen gegenüber, die für eine langfristige Standortentscheidung erheblich sind: die nur unter bestimmten Schülerverteilungsannahmen ausreichende Siebenzügigkeit, die Verkehrsauswirkungen im Wohnquartier, die zusätzlichen täglichen Schulwege eines Teils der Realschüler nach Weinheim sowie die bislang nicht öffentlich dokumentierte aktuelle Prüfung einer zeitlich begrenzten BIZ-Sanierungs- beziehungsweise Weiternutzungsalternative.

Auch die Schillerschulvariante selbst verdient eine kritische Robustheitsprüfung. Die offiziellen Unterlagen nennen ihre Vorteile, weisen aber zugleich auf die innerörtliche Verdichtung und die planerisch zugrunde gelegte Obergrenze von sieben Zügen hin. Die Schülerprognose zeigt zudem, dass diese Siebenzügigkeit an konkrete Annahmen über die künftige Verteilung der potenziellen Realschüler geknüpft ist. Für eine langfristige Standortentscheidung sollte deshalb nicht nur gefragt werden, ob sieben Züge rechnerisch darstellbar sind, sondern auch, wie belastbar diese Lösung bei abweichendem Wahlverhalten der Familien und im realen Verkehrsalltag eines innerörtlichen Wohnquartiers ist.

Die stärkste offene Frage vor dem Bürgerentscheid lautet deshalb nicht: „Ist eine BIZ-Sanierung sicher günstiger?“ Das wissen wir nicht. Die Frage lautet: Wurde diese Möglichkeit mit aktuellen Daten überhaupt so belastbar geprüft, dass Bürger die Entscheidung zwischen Neubau, Schulstruktur und finanzieller Belastung vollständig nachvollziehen können?
Keine Wahlempfehlung

Dieser Beitrag behauptet weder, dass das bestehende BIZ zwingend saniert werden sollte, noch dass die offiziellen Neubauvarianten falsch berechnet sind. Er trennt öffentlich belegte Tatsachen, politische Positionen und bislang offene Punkte. Wo nichtöffentliche Unterlagen oder Informationen aus dem politischen Umfeld eine Rolle spielen, werden keine vertraulichen Inhalte wiedergegeben und keine Motive einzelner Personen unterstellt.

Quellen und weiterführende Unterlagen

  1. Schulverband NBB: Rahmenpräsentation „Perspektive Schule“ vom 24.03.2026 – Standortmerkmale Schillerschule, u. a. Grundstücksgröße, innerörtliche Verdichtung, Laufwege und verkehrstechnische Erschließung: PDF
  2. Isoplan Marktforschung: Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung 2025 – Überhang gegenüber sieben Zügen sowie 50/30/20-Verteilungsannahme der potenziellen Realschüler: PDF
  3. Stadt Hemsbach: Fußverkehrs-Check 2025 – Hinweise zu Hol- und Bringverkehr und Elternhaltestellen im Schulumfeld: PDF
  4. Schulverband Nördliche Badische Bergstraße: Bürgerentscheid am 27. September 2026 – Abstimmungsfrage, Varianten, Stellungnahmen, Kosten und Zeitschiene: schulverband-nbb.de/buergerentscheid
  5. Schulverband NBB: FAQ zur Schulentwicklung, insbesondere Altlasten, bestehende Nutzung und Sanierung der Schillerschule: schulverband-nbb.de/index.php/faq
  6. Schulverband NBB: „Beim Neubau an einem Strang ziehen“, 24.05.2019 – damalige fachliche Einordnung der bestehenden Nutzung und der Risiken bei Eingriffen in den Deponiekörper: Artikel
  7. Schulverband NBB: Chronologie zum Bürgerentscheid – Rückmeldung des Wasserrechtsamts vom 12.01.2024 zur weiteren Nutzung der BIZ-Sporthallen: Chronologie
  8. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH: Raumprogramm und Machbarkeitsstudie / Standortentwicklung Schillerschule, 23.05.2025: PDF beim Schulverband
  9. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH: Machbarkeitsstudie Bildungszentrum Hemsbach, 2015.
  10. Schulverband NBB: Niederschrift der Verbandsversammlung vom 05.12.2016, insbesondere TOP Schulentwicklung / Standortalternative und Raumbedarf Schillerschule.
  11. Isoplan Marktforschung: Bevölkerungs- und Schülervorausberechnung für den Schulverband NBB, 2025.
  12. Stadt Hemsbach: Antrag A003/2026 „Prüfung Altlasten Schulzentrum“, 09.04.2026: Originalantrag
  13. Pro Hemsbach: Dokumentation zum Rückzug von A003/2026 am 24.04.2026: pro-hemsbach.de/antraege
  14. Hemsbacher Woche / NUSSBAUM: Bericht zum zurückgezogenen Sanierungsantrag vom 29.04.2026: Artikel
  15. Schulverband / Hemsbacher Woche: öffentliche Aussage zu „über 50 Mio. €“ Sanierungskosten: Artikel
  16. Schulverband NBB: öffentliche Aussage „Erhalt des BIZ: Jedes Jahr kostet er eine Million Euro“, 16.03.2026: Artikel
  17. Hemsbacher Woche / NUSSBAUM: öffentliche Aussagen zu Pfahlgründung und Elektroversorgung des BIZ: Artikel
  18. Schulverband NBB: Dokumentation der Altlastenunterlagen (Landratsamt, Gesundheitsamt, Arcadis), veröffentlicht am 18.05.2026: Neuigkeiten / Dokumentation
  19. Stadt Hemsbach: Haushaltsplan 2026: PDF
  20. IST EnergiePlan: Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim – umfassende Sanierung 2019–2025, Baukosten ca. 23 Mio. € brutto: Projektseite
  21. Schulverband / Weinheimer Nachrichten: öffentliche Äußerung zum möglichen Austritt Weinheims aus dem Schulverband, 04.04.2026: Artikel
  22. Pro Hemsbach: dokumentierter Schriftwechsel zur grafischen Online-Darstellung der Stellungnahme zum Bürgerentscheid: Dokumentation
  23. Arcadis / Wasserrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis: Raumluftuntersuchung im Kriechkeller des BIZ, Messzeitraum 25.01.–08.02.2023; Untersuchung von vier Messpunkten auf leichtflüchtige chlorierte und aromatische Kohlenwasserstoffe.
  24. Rhein-Neckar-Kreis / Wasserrechtsamt: übermittelte Unterlagen zur Altlasten-, Grundwasser- und Raumluft-Thematik am BIZ einschließlich Arcadis-Unterlagen.
  25. Kultusministerium Baden-Württemberg: Informationen zu Realschule, Gemeinschaftsschule und Schulbauförderung.
  26. Gerhard Freiwald: Schreiben vom 10.02.2026 mit privaten Alternativüberlegungen und Kostenschätzungen. Die namentliche Verwendung fachlicher Aussagen und Zitate wurde vom Verfasser freigegeben; das vollständige Schreiben wird wegen darin enthaltener persönlicher Angaben nicht veröffentlicht.

Hinweis zur Versionierung: v6 baut auf der Endversion v5 vom 30.08.2026 auf. Neu sind insbesondere die Auswertung von A003/2026, die Prüfung der öffentlich genannten Sanierungs- und Erhaltungskosten, die Abgrenzung von Altlasten- und Tragwerksfragen, eine ausdrücklich nichtamtliche Szenariorechnung für eine 10- bis 20-jährige Weiternutzung, der regionale Sanierungsvergleich sowie ein eigener Transparenzblock. Nichtöffentliche Inhalte werden nicht wiedergegeben; informelle politische Quellen bleiben anonym. Zusätzlich wurden die Robustheit der Sieben-Züge-Annahme, Verkehrsfragen am Schillerschulstandort und die von Gerhard Freiwald freigegebenen Sanierungsüberlegungen vertieft. Ergänzt wurde außerdem die bereits 2025 begonnene Altlastenrecherche einschließlich der Arcadis-Raumluftmessung im Kriechkeller von 2023 sowie ein eigener Faktencheck zur Abgrenzung zwischen vorhandener Altlast, heutiger Nutzung und Risiken bei Eingriffen in den Untergrund. Redaktioneller Stand: 02.09.2026. Ergänzt wurde der praktische Aspekt der zusätzlichen täglichen Schulwege nach Weinheim bei der angenommenen Verlagerung eines Teils der Realschüler.

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